Unterhalt

Kanzlei Martina Dörrzapf - Fachanwältin für Familienrecht

Im Zuge einer Scheidung entstehen mehrere finanzielle Ansprüche gegeneinander, diese sind im Wesentlichen

Nachscheidungsunterhalt

Der höher verdiente Ehepartner muss für einen gewissen Zeitraum auch noch nach Scheidung der Ehe Unterhalt an den anderen Ehepartner zahlen. Dieser Betrag richtet sich im wesentlichen nach Höhe des Einkommens und Dauer der Ehe. Der Unterhaltsanspruch für die Zeit nach Scheidung ist meist der am stärksten umkämpfter Anspruch und wird hart verhandelt. Gerade hier kann ich als Fachanwältin für Familienrecht all meine Möglichkeiten nutzen, um möglichst viel für Sie zu erreichen.

Trennungsunterhalt

Was viele nicht wissen, Sie haben bereits Anspruch auf Unterhalt während der Trennung bzw. müssen diesen gegebenenfalls zahlen, auch hier kann ich viel für Sie tun.

Zugewinnausgleich

Mit der Eheschließung befindet man sich kraft Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles das, was in der Ehe erwirtschaftet wird, als Gemeinschaftseigentum der Ehepartner betrachtet und im Scheidungsfall durch zwei geteilt wird. Vorheriges Vermögen sowie geerbtes Vermögen, Schenkungen und Übertragungen (z.B. Grundstücksübertragungen), welche Sie z.B. von Ihren Eltern, Großeltern  oder anderen erhalten haben, sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem gilt es hier, die vom anderen Ehepartner oft verschwiegenen Vermögenswerte herauszufinden und Weiteres mehr. Es bietet sich hier oft an, eine umfassende Vereinbarung abzuschließen, die ich für Sie mit meinem Expertenwissen gestalten kann.

Versorgungsausgleich

Bei Scheidung werden nicht nur das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen geteilt, ebenso werden angesammelte Rentenansprüche unter den Ehepartner geteilt. Hier ist besonders interessant, dass Vereinbarungen ausgehandelt werden können.

Kindesunterhalt

Auch für die gemeinsamen Kinder bestehen Unterhaltsansprüche, die Höhe dieser Ansprüche richtet sich nach der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle". Hier werden Einkommen des zum Unterhalt Verpflichtenden sowie das Alter des Kindes berücksichtigt. Kindesunterhalt ist zu zahlen bis das Kind ausgelernt hat und selbst für sein Einkommen sorgt. Gerade über Jahre sammelt sich hier ein riesiger Betrag an, den Sie nicht unterschätzen sollten. Daher es besonders wichtig hier an den richtigen Stellschrauben zu drehen.

Wer ist verpflichtet?

Der Elternteil, welcher das Kind nicht in seiner Obhut hat, ist zu Kindesunterhaltszahlung verpflichtet. Dabei besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt für minderjährige und Volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden. Bei Volljährigen sind beide Eltern anteilig deren Einkünfte zahlungsverpflichtet.

Wonach richtet sich die Höhe des Kinderunterhalts?

Diese ist abhängig vom Nettoeinkommen des nicht betreuenden Elternteils. Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, wie viel Unterhalt getrennt lebende Eltern an ihre Kinder zahlen müssen. Hierzu finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle weitere Informationen.

Die Berechnung des Unterhalts ist in Deutschland leider noch sehr komplex und wird zusätzlich durch viele Sonderregelungen erschwert. Als Ihre Expertin übernehme ich das natürlich vollständig für Sie.

Sie haben noch weitere Fragen?

Gerne berate ich Sie telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch.