Scheidung

Kanzlei Martina Dörrzapf - Fachanwältin für Familienrecht

Eine Trennung ist für Sie schon schwer genug

Eine Trennung ist für Sie schon schwer genug, daher ist es mein Ziel Sie zu entlasten in der Zeit Ihrer Scheidung und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Es ist verständlich dass in dieser neuen und ungewissen Zeit viele Fragen aufgekommen, die ich Ihnen immer gerne beantworte und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehe. Einige dieser Fragen würde ich Ihnen bereits hier gerne beantworten, um Ihnen erste Ungewissheiten zu nehmen.

Was kostet mich meine Scheidung?

Immer das gleiche, die Gebühren für Rechtsanwälte sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, das für alle Rechtsanwälte bindend ist. Ihr Vorteil hier - ein Fachanwalt Familienrecht, der eine längere Zusatzausbildung durchlaufen hat und hierfür einen Erfahrungsschatz an Familienrechtsfällen nachweisen muss, kostet Sie genau das gleiche wie ein Rechtsanwalt ohne eine solche Spezialisierung.

Gibt es Voraussetzungen für eine Scheidung?

Scheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe mit allen juristischen Konsequenzen. In Deutschland gilt eine vorherige Trennung als Voraussetzung für eine Scheidung. Es muss also zunächst das Scheitern der Ehe festgestellt werden, hierfür darf die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen und eine Wiederherstellung dieser darf nicht mehr zu erwarten sein. In Deutschland gilt daher das Scheitern der Ehe meist nach Vollendung eines sogenannten "Trennungsjahres", es gibt hier allerdings mehrere Ausnahmeregelungen, hierzu weiter unten mehr.

Die Eheleute wohnen noch in einer gemeinsamen Wohnung ist eine Scheidung trotzdem möglich?

Auch wenn die Noch-Ehegatten nach wie vor die eheliche Wohnung miteinander teilen, heißt das nicht, dass sie automatisch eine häusliche Gemeinschaft bilden. Wenn die Wohnverhältnisse innerhalb der Wohnung getrennt sind, kann dies auch als Beginn einer Trennung zählen.

Trennungsjahr - muss ich ein ganzes Jahr warten?

Nein, wenn besondere Umstände vorliegen, sogenannte Härtefälle, wenn also eine unzumutbare Härte für eine Partei besteht, kann die Scheidung auch vor Vollendung des Trennungsjahres erfolgen. Dies dann auch ohne die Einwilligung des anderen Ehepartners.

Zu diesen Härten zählen zum Beispiel grobe Misshandlungen, andere Straftaten oder die Aufnahme einer dritten Person in die eheliche Gemeinschaft. Auch neue, subjektiv als unzumutbare Härte empfundene Zustände werden in den letzten Jahren immer häufiger von deutschen Gerichten akzeptiert.

Ich habe Streit mit einem Partner und die Trennung beginnt - worauf muss ich achten?

Ich empfehle Ihnen eine sofortige Erstberatung bei Ihrem Rechtsanwalt, um Ihnen zukünftige Sorgen und finanziell Einbußen zu ersparen, die sich eventuell im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen lassen. Die Kosten einer solchen Erstberatung werden bei Übernahme des Falls in meiner Kanzlei auf meine späteren Gebühren voll angerechnet.

Um den Beginn des Trennungsjahres zu dokumentieren empfiehlt es sich, beim Einwohnermeldeamt eine Erklärung zum Familienstand abzugeben. Der Wechsel der Steuerklasse, der durch das Trennungsjahr notwendig wird, kann so auch dokumentieren, wann das Trennungsjahr offiziell anfing, die Wirtschaftlichkeit sollte hier allerdings vorher geprüft werden. Sie haben noch viele weitere Möglichkeiten, die ich gerne mit Ihnen gemeinsam eruiere.

In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob Anspruch auf einen Trennungsunterhalt besteht, da die gemeinsame wirtschaftliche Basis der Lebensführung auseinander geht.

Welche finanziellen Ansprüche habe ich/ hat mein ehemaliger Partner/Partnerin?

Mit der Eheschließung befindet man sich kraft Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles das, was in der Ehe erwirtschaftet wird, als Gemeinschaftseigentum der Ehepartner betrachtet und im Scheidungsfall durch zwei geteilt wird. Vorheriges Vermögen sowie geerbtes Vermögen, Schenkungen und z.B. Grundstücksübertragungen sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der Scheidung entsteht automatisch ein Anspruch auf Versorgungsausgleich, oft verbunden mit einem Unterhaltsanspruch. Mehr dazu finden Sie unter "Unterhalt". Diese Rechtsfolgen der Ehe kann man bis auf wenige Ausnahmen durch einen Vertrag mit dem Ehepartner ausschließen, falls man die gesetzlichen Regelungen nicht gut heißt. Gerne berate ich Sie auch bei der Erstellung eines Ehevertrages.

Welche Unterlagen bringe ich mit zu meinem Rechtsanwalt?

  • Gehaltsbescheinigung beider Eheleute
  • Nachweise über Vermögensrechtliche-Kosten: wie z.B. Beiträge zu Lebens-, Rentenversicherung, etc.
  • Nachweis monatlicher Raten einer Haus-Finanzierung oder Mieteinnahmen
  • Ehevertrag falls vorhanden

Sie haben noch weitere Fragen?

Gerne berate ich Sie telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch.