Sorgerecht

Kanzlei Martina Dörrzapf - Fachanwältin für Familienrecht

Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht führen oft zu hitzigen Diskussionen, besonders schlimm ist es, wenn dies auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Hier setze ich mich für Sie und ihr Kind ein, um nicht nur Ihre Ziele durchzusetzen, sondern auch um Sie und das Kind möglichst fern von allen Streitigkeiten zu halten.

Sorgerecht

Im Fall einer Scheidung verbleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Kinder, dem sogenannten gemeinsamen Sorgerecht.

Mein Kind lebt bei mir, muss ich meinen ehemaligen Partner bei jeder Entscheidung um Erlaubnis bitten?

Nein, das müssen Sie nicht, Entscheidungen des Alltags können Sie alleine treffen. Nur bei Entscheidungen außerhalb von „Alltagsentscheidungen“ müssen Sie den anderen Sorgerechtsinhaber um Erlaubnis fragen.

Ich möchte nicht mehr, dass mein ehemaliger Ehepartner Sorgerecht und somit ein Mitbestimmungsrecht für mein Kind hat – gibt es hier Möglichkeiten?

Bei entsprechendem Anlass kann ich für Sie ein alleiniges Sorgerecht erlangen, Sie wären dann bei Entscheidungen das Kind betreffend nicht mehr auf den anderen Elternteil angewiesen.

Dieses zu erhalten ist aber manchmal schwierig und oft vom Gesetz nicht gewollt.

Es gibt dennoch Möglichkeiten über andere Wege Ihr Ziel zu erreichen. Erhalten Sie nicht das alleinige Sorgerecht, kann ich für Sie z.B. das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht für Ihr Kind erreichen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. So können Sie allein über den Aufenthalt des Kindes und damit im wesentlichen über ihr Kind bestimmen.
Außerhalb des  alleinigen Sorgerechts haben Sie noch viele weitere Möglichkeiten, zu denen ich Sie gerne persönlich berate.

Umgangsrecht

Umgangsrecht bedeutet im weitesten Sinn Ihr Besuchsrecht zu Ihrem Kind. Sie sind grundsätzlich als Elternteil und auch Großelternteil berechtigt, Umgang mit Ihrem Kind / Enkelkind zu haben. Hier kann ich für Sie kämpfen und Ihr Recht Ihr Kind zu sehen durchsetzen.

Gibt es Möglichkeiten mein Kind auch öfter als alle 14 Tage zu sehen?

Ja, das übliche 14-tätige Umgangsrecht an einem Wochenende kann sehr wohl ausgeweitet werden und Ihren Wünschen angepasst werden.

Sie haben noch weitere Fragen?

Gerne berate ich Sie telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch.